Was ist die Innung?
Eine Innung ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist für eine Großstadt oder einen Landkreis). In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlichen Handwerks zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern. Innungen sind die Nachfolger der Zünfte. Es handelt sich um eine Arbeitgeber-Interessenvertretung. Die Mitgliedschaft in einer deutschen Innung ist freiwillig. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist man nicht automatisch Mitglied der Innung. Hier ist eine separate Beitrittserklärung erforderlich.
Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern.
Häufig haben die Innungen gemeinsame Geschäftsstellen mit den Kreishandwerkerschaften.
Aufgaben:
Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung sind:
Innungsstruktur:
Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Lehrlingswart, der als Bindeglied zwischen den Lehrlingen und den Ausbildungsbetrieben eines Gewerkes problemlösend fungiert. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse Schlichtungsausschüsse.
Übergeordnete Fachverbände sind die Landesinnungsverbände mit dem jeweiligen Landesinnungsmeister sowie auf Bundesebene die Zentralverbände der jeweiligen Berufsstände mit ihren Vorsitzenden.
