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Elfenweg 6
27474 Cuxhaven
Telefon: 04721- 3 80 61
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Die Kreishandwerkerschaft Cuxhaven – Land Hadeln

Starker regionaler Vertreter und Partner des Handwerks

Die Kreishandwerkerschaft Cuxhaven – Land Hadeln (KH) hat Ihren Geschäftssitz im “Haus Handwerk”, Elfenweg 6, 27474 Cuxhaven, in der ersten Etage.

Die wichtigsten Organe der Kreishandwerkerschaft Cuxhaven – Land Hadeln sind die Mitgliederversammlung, in der alle 13 Innungen durch Ihren stimmberechtigten Obermeister vertreten sind, und der Vorstand mit seinen sechs Mitgliedern. Die Vertretung nach außen erfolgt durch den Kreishandwerksmeister, den Vorstand und die Geschäftsführung.

Aufgrund der Wahrnehmung staatlich-hoheitlicher Aufgaben, namentlich der Abnahme der staatlich anerkannten Prüfungen sowie Unterstützung der Handwerkskammer bei der Abwicklung der Handwerks- und Lehrlingsrolle besitzt die Kreishandwerkerschaft den Status als Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Dieser Status kommt ebenfalls den Innungen zu, welche ihre Aufgaben im Zuge der Selbstverwaltung durchführen.

Die Kreishandwerkerschaft ist vor allem ein moderner Arbeitgeberverband des Handwerks, der umfassend Leistungen und Beratungen für die Mitgliedsbetriebe anbietet und auch die Bedeutung und das Durchsetzungsvermögen der Arbeitgeberseite in der Sozialpartnerschaft mit den Arbeitnehmern sicherstellt. Sie unterstützt die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe berührenden Maßnahmen und erteilt Anregungen, Auskünfte und Gutachten.


“Wer wir sind und was wir tun”

Das Leistungsangebot der Kreishandwerkerschaft Cuxhaven-Land Hadeln und ihrer Innungen:

  • Interessenvertretung des Handwerks
  • Beratung in arbeits- , sozialrechtlichen und tarifvertraglichen Fragen
  • Vertretung der Mitgliedsbetriebe vor den Arbeitsgerichten
  • Hilfe bei Antragstellung zur Eintragung in die Handwerksrolle
  • Stellungnahmen zu Ausnahmegenehmigungen
  • Stellungnahmen zu Ausübungsberechtigungen
  • Beratung in Ausbildungsangelegenheiten
  • Beratung in berufsbildungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei der Eintragung und rechtliche Vorprüfung von Lehrverträgen
  • Vermittlung in Lehrlingsstreitigkeiten
  • Durchführung von Gesellen- und Zwischenprüfungen
  • Durchführung von Freisprechungsfeiern
  • Lehrlingswerbung
  • Beratung zu wettbewerbsrechtlichen Fragen
  • Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
  • Verfolgung / Bekämpfung von Schwarzarbeit
  • Beratung im Gewerberecht
  • Zurverfügungstellung von Vertragsmustern
  • Formularsammlungen
  • Gutachterliche Stellungnahme in Wehr- und Zivildienstangelegenheiten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei 1-Euro-Jobs
  • Rahmenverträge zur Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
  • Schlichtung von Streitigkeiten
  • Meistervorbereitungskurse (Teil 3 / 4)
  • Hilfestellung in Behördenangelegenheiten
  • Innungsrundschreiben
  • Fachvorträge auf den Innungsversammlungen
  • Gesprächsteilnahme in diversen Arbeitskreisen
  • Kontaktpflege zu Stadt, Landkreis, Behörden, zur Regionalpresse, etc.
  • Anerkennung von Werkstätten für Abgasuntersuchungen
  • Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinden
  • Vorschläge für die Ernennung ehrenamtlicher Richter
  • Versorgungswerk des Handwerks (Versicherungsrechtliche Beratung durch Kooperationspartner)

Innungsmitgliedschaft bedeutet also einen klaren Wissensvorsprung!

Auch der finanzielle Vorteil ist gewährleistet!

Lassen Sie sich gern von uns beraten!

Das Handwerk